Die Jagdausübung im urbanen Bereich ist eine vom Landratsamt sowie den Gemeinden und Städten genehmigungspflichtige Tätigkeit (§13a JWMG).
Bürgerinnen und Bürger müssen uns allerdings aktuell selbst direkt beauftragen und für die entstehenden Kosten aufkommen.
Stand: 01.05.2025
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge.
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