Welche Gebühren entstehen, 

und wer trägt diese überhaupt? 

Die Jagdausübung im urbanen Bereich ist eine vom Landratsamt sowie den Gemeinden und Städten genehmigungspflichtige Tätigkeit (§13a JWMG). 

Bürgerinnen und Bürger müssen uns allerdings aktuell selbst direkt beauftragen und für die entstehenden Kosten aufkommen.

Leistungskatalog

Stand: 01.05.2025

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge.

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